AGB
- Präambel
MB Computer Expert e.U., Taborstraße 50, 1020 Wien, Österreich (in der Folge „AUFTRAGNEHMER“), erbringt IT-Support und Leistungen in allen Bereichen der modernen Informationstechnologie. Auf eine geschlechterspezifische Differenzierung wird zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen. - Geltungsbereich
Sämtliche Geschäftsbeziehungen wie auch Lieferungen und Leistungen zwischen AUFTRAGNEHMER und dem Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung. Davon abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der AUFTRAGNEHMER hat deren Geltung schriftlich (wobei E-Mail ausreichend ist) zugestimmt. Sofern der Geschäftsabschluss nicht im Fernabsatz oder elektronisch (im Sinne des 4. Abschnittes des E-Commerce Gesetzes) abgeschlossen wird, werden die AGB dadurch ein Bestandteil des Angebotes, indem auf diese referenziert wird und diese als integraler Bestandteil vereinbart werden. Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im separaten Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den AUFTRAGNEHMER, sowie einem allfälligen Briefing-Protokoll („Lastenheft“). Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des AUFTRAGNEHMERS. Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch. Der AUFTRAGNEHMER stellt diese AGB zum Download auf seiner Website bereit. - Qualifikation des Vertragsverhältnisses
Im Zweifel ist davon auszugehen, dass der AUFTRAGNEHMER eine Dienstleistung im Sinne des § 1151 Abs. 1 erster Halbsatz ABGB für den Kunden erbringt. Dies unbeschadet dessen, dass der AUFTRAGNEHMER eine selbstständige Tätigkeit verrichtet. - Treuepflichten
Der Kunde ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sollte der Kunde den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er den AUFTRAGNEHMER unverzüglich darüber zu informieren. Der Kunde hat sichere Passwörter zu verwenden und diese selbstständig und sicher aufzubewahren. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der Services durch den AUFTRAGNEHMER gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt. Der Kunde darf die von AUFTRAGNEHMER angebotenen Leistungen ausschließlich bestimmungsgemäß in Anspruch nehmen. - Zahlungsmodalitäten und Vertragsabschluss
Die Höhe des Entgelts ergibt sich jeweils aus dem Angebot oder der Rechnung des AUFTRAGNEHMERS. Die angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge. Der Kunde ist an seine Anfragen drei Werktage gebunden. Die Angebote und Kostenvoranschläge des AUFTRAGNEHMERS sind freibleibend und unverbindlich. Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Mündliche Auskünfte und Zusagen stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage welcher Art immer dar. Im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben Änderungen vorbehalten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, verrechnet der AUFTRAGNEHMER seine Leistungen nach tatsächlich erbrachtem Aufwand, wobei ein marktüblicher Stundensatz zur Anwendung gelangt. Sofern der AUFTRAGNEHMER eine Kostenschätzung abgibt, ist diese nicht verbindlich und daher ohne Gewähr. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung wie folgt zur Zahlung fällig: • 1/2 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden; • 1/2 des vereinbarten Entgelts kann unmittelbar nach Abnahme der Leistung in Rechnung gestellt werden. Auch bei Dienstleistungen ist der AUFTRAGNEHMER dazu berechtigt, 20 % der voraussichtlich zu erwartenden Gesamtkosten unmittelbar nach Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen. Die Auszahlung von (Teil-)Beträgen kann aber auch an z. B. Meilensteine geknüpft werden. Auslagen und Kosten für Inhalte, die der AUFTRAGNEHMER im Interesse des Kunden von Dritten beschafft (z. B. Lizenzkosten für Software, Entgelte für Webserver, Fotos für den Webshop) hat der Kunde gesondert unverzüglich nach Rechnungslegung zu ersetzen. Spesen dürfen gesondert verrechnet werden. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten. Sofern die Forderungen nicht binnen zehn Tagen bezahlt werden, wird der AUFTRAGNEHMER den gesetzlichen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden sowie darüber hinausgehende Betreibungskosten geltend gemacht werden (§ 458 UGB). Sofern trotz dritter Mahnung ein Zahlungsverzug bestehen sollte, ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt, den Zugang zu Leistungen einzuschränken oder zu sperren. Der AUFTRAGNEHMER behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Post oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen. Die Kosten für eine Sperrung und die eventuell darauffolgende Entsperrung trägt der AUFTRAGGEBER. Einwendungen gegen einer Rechnung hat der AUFTRAGGEBER innerhalb acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der AUFTRAGNEHMER geltend zu machen. - Nutzungsrechte und Urheberhinweis
Mit der vollständigen Bezahlung aller Entgelte und Auslagen räumt der AUFTRAGNEHMER dem Kunden das exklusive, inhaltlich, örtlich und zeitlich unbeschränkte Werknutzungsrecht (im Sinne des § 24 Abs. 1 zweiter Satz UrhG) an den vertragsgegenständlich geschaffenen Werken ein. Klarstellend wird festgehalten: Der AUFTRAGNEHMER behält jedoch das Recht, allgemeine Entwicklungselemente wie Programmcodes, Scripts oder Lösungsansätze, die der AUFTRAGNEHMER nicht ausdrücklich im Auftrag des Kunden geschaffen hat oder als Vorarbeiten in den Auftrag einfließen, im Verhältnis gegenüber Dritten erneut einzusetzen. An diesen Elementen stehen dem Kunden keine Werknutzungsrechte zu. Die Nutzung etwaiger Third-Party-Software (z. B. Microsoft-Software) richtet sich ausschließlich nach deren Lizenzbedingungen. Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Werke (Website) selbst oder durch einen Dritten zu bearbeiten, zu ändern oder zu ergänzen. Der AUFTRAGNEHMER wird dem Kunden für diese Zwecke den Quellcode und die dazugehörige Dokumentation zur Verfügung stehen. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, mit seinem Namen oder Firma und Firmenlogo auf der Website des Kunden als Webdesigner geführt zu werden. - Mitwirkungspflichten und Einlagerung von Gegenständen
Der Kunde ist dazu verpflichtet, den AUFTRAGNEHMER bei der Erstellung ihrer Leistungen fortlaufend und im angemessenen Umfang zu unterstützen. Insbesondere hat er dem AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Informationen zu erteilen, Daten und Beschreibungen zu überlassen und seine Wünsche und Vorstellungen für die Erbringung der Leistung rechtzeitig und klar zu kommunizieren. Der Kunde verpflichtet sich, das erstellte Pflichtenheft, den vorgelegten Strukturbaum, die Basisversion und Endversion der vereinbarten Leistungen ausführlich und gewissenhaft zu prüfen, Mängel unverzüglich (unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 377 ff UGB) zu rügen und die geprüften Arbeitsergebnisse schriftlich (wobei eine E-Mail genügt) freizugeben. Er ist zur Freigabe verpflichtet, wenn die jeweils in der vorangehenden Entwicklungsphase festgelegten Vorgaben, Kriterien und Funktionalitäten im Wesentlichen erfüllt sind. Der Kunde hat Änderungs- und Ergänzungswünsche ohne unnötigen Aufschub bekannt zu geben, um den damit verbundenen Aufwand für den AUFTRAGNEHMER so gering wie möglich zu halten. Alle von AUFTRAGNEHMER in die Website zu integrierenden Texte, Bilder, Videos, Logos und sonstigen Inhalte hat der Kunde in einem gängigen Dateiformat und in der notwendigen Auflösung zu liefern. Der AUFTRAGNEHMER trifft diesbezüglich keine Aufklärungspflicht. Sofern vereinbarte Fristen aufgrund einer inadäquaten Mitwirkung des Kunden nicht eingehalten werden, trifft den AUFTRAGNEHMER kein Verschulden und kann ihm dies nicht vorgehalten werden. Der Kunde ist verpflichtet, reparierte Gegenstände (beispielsweise Laptops) spätestens 60 Tage nach Fertigstellung wieder vom AUFTRAGNEHMER abzuholen. Tut der Kunde dies nicht, so ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt, den Gegenstand auf Kosten des Kunden zu vernichten oder einzulagern. Den AUFTRAGNEHMER trifft keine Haftung für etwaige Schäden (z. B. Verlust von Daten), die aus der Vernichtung des Gegenstandes resultieren. Der Kunde ist verpflichtet, alle angemessenen Lagerkosten sowie weiteren angemessenen Kosten für die Unterlassung der Abholung zu tragen. - Change Management
Der Kunde hat das Recht, Änderungen bis zur finalen Abnahme der Leistung zu verlangen. Der AUFTRAGNEHMER ist nicht dazu verpflichtet, diese Änderungen umzusetzen. Die gewünschten Änderungen müssen vom Kunden möglichst präzise (etwa in der Form eines Lastenheftes) beschrieben werden. Der AUFTRAGNEHMER wird darauf aufbauend ein Angebot erstellen. Änderungswünsche werden, sofern nichts andere vereinbart wurde, nach Aufwand verrechnet. Vom Kunden verlangte Änderungen können dazu führen, dass Termine nicht eingehalten werden und kann dieser Umstand dem AUFTRAGNEHMER nicht vorgeworfen werden. - Eigentumsvorbehalt
Die vom AUFTRAGNEHMER gelieferten Waren inkl. der digitalen Güter und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum des AUFTRAGNEHMERS. Dies gilt auch für geistiges Eigentum (z. B. Werknutzungsrecht an urheberrechtlichen Werken). - Ausbesserungen/Reparatur
Der AUFTRAGNEHMER schuldet keinen Erfolg der Reparatur/Ausbesserung und übernimmt keine Gewähr, wenn der Kunde eine unpräzise oder unvollständige Fehlerangabe gemacht hat. Für erfolgte Reparaturen/Ausbesserungen gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Übergabe als vereinbart. Gewährleistung gilt ausschließlich für die vom AUFTRAGNEHMER erbrachten Leistungen und die dabei verwendeten Ersatz-Komponenten. Fehler sowie Defekte an Akkus und Verschleißteilen fallen nicht unter die Gewährleistung. Ausgewechselte Komponenten werden dem KUNDEN nur übergeben, wenn dies vor Reparaturbeginn ausdrücklich im Auftrag vorab festgehalten wurde. Der AUFTRAGNEHMER behält sich das Recht vor, die Reparatur/Ausbesserung abzulehnen, wenn durch einen Eingriff in die Ware (z. B. Laptop) dessen Funktionsfähigkeit und Sicherheit nicht mehr gegeben ist bzw. ein solcher Schaden zu befürchten ist. Die zur Erstellung eines Kostenvoranschlags erforderliche Zeit ist als Arbeitszeit zu qualifizieren und wird bei Ablehnung des Voranschlags (Unterbleiben der Reparatur) angemessen verrechnet. Kann bei der Überprüfung der Ware kein Fehler festgestellt werden, wird der zur Überprüfung aufgewendete Zeitaufwand angemessen verrechnet. - Leistungsstörungen
Der AUFTRAGNEHMER ist nicht verantwortlich, falls er seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für die mangelnde Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen sowie aufgrund höherer Gewalt. Ist der AUFTRAGNEHMER durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien) oder sonstige nicht vom AUFTRAGNEHMER zu vertretenden Umständen an der Einhaltung der Lieferfristen gehindert, wird der AUFTRAGNEHMER den Kunden ehest möglich darüber informieren. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer dieser Ereignisse. - Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung
Der AUFTRAGNEHMER macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Software gänzlich auszuschließen. Die Haftung des AUFTRAGNEHMERS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist generell beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht
verhindert werden soll. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Eine Inbetriebnahme wird als konkludente Abnahme qualifiziert. Der Kunde muss seinen Rügeobliegenheit im Sinne des § 377 UGB spätestens binnen 14 Tagen ab Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistung nachkommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige Ansprüche direkt an den Hardware- oder Softwarehersteller zu richten sind. Der AUFTRAGNEHMER haftet nicht für diese Leistungen. - Support
Der AUFTRAGNEHMER bemüht sich redlich, den Kunden bestmöglich im Sinne der nachstehenden Bestimmungen zu unterstützen. Betriebszeiten
Der AUFTRAGNEHMER ist an Werktagen zu folgenden Zeiten erreichbar:
• Montag bis Donnerstag von 09:30 - 19:00 Uhr
• Freitag von 09:30 - 19:00 Uhr
KommunikationswegeSämtliche Mitarbeiter des Kunden können mit dem AUFTRAGNEHMER im Sinne eines „Single Point of Contact“ über folgende Kanäle einen Kontakt aufnehmen:
E-Mail: mail∂computerexpert.at
Telefon: +43 1 890 61 77
Social-Media-Dienste: Telegram und Whatsapp
Die Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass eine Korrespondenz auch unverschlüsselt erfolgen kann. Reaktionszeiten auf Eingaben wird der AUFTRAGNEHMER binnen zwei Tagen reagieren. Zeiten außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit werden darin nicht eingerechnet. Wenn daher eine Angabe kurz vor Ende der Arbeitszeit erfolgt, ist eine Beantwortung am übernächsten Werktag daher unter Umständen noch rechtzeitig in diesem Sinne. Diese Regel gilt nicht im Falle eines ungewöhnlich hohen Aufkommens an Eingaben oder in Urlaubsmonaten (Juli und August sowie vom 24.12. bis 6.1.). In diesen Fällen kann die Reaktionszeit auch länger dauern.
Wiederherstellungszeiten
Der AUFTRAGNEHMER wird sich redlich bemühen, etwaige Störungen ehest möglich zu beheben. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass den AUFTRAGNEHMER keine Wiederherstellungsobliegenheit trifft, wenn die Störung oder Ursache der Störung in einer Sphäre gelegen ist, die nicht dem AUFTRAGNEHMER zuzurechnen ist (sondern bspw. dem Software-Hersteller oder dem Kunden selbst).
Workaround
Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, Probleme anhand für den Kunden technisch, organisatorisch und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln zu umgehen. Der AUFTRAGNEHMER muss den Kunden vor der Durchführung des Workarounds informieren, es sei denn, es besteht Gefahr in Verzug.
Backup-Management
Um einen Schaden im Falle eines Datenverlustes auszuschließen bzw. zu reduzieren, trifft der Kunde Vorkehrungen, seine Daten und Systeme in angemessenen Zeitabständen durch Sicherheitskopien (Back-Ups) zu sichern und aufzubewahren. Details können in einem etwaigen gesonderten Vertrag geregelt werden.
Entscheidungskompetenz
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AUFTRAGNEHMER keinerlei Entscheidungsgewalt hinsichtlich der von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen (insbesondere im
Bereich IT-Sicherheit) hat. Sofern daher, aus der nicht erfolgten Umsetzung dieser Vorschläge, dem Kunde ein Schaden entsteht, kann der AUFTRAGNEHMER nicht haftbar gemacht werden.
Abschluss einer Cyber-Versicherung
Um den Schaden im Falle einer Cyber-Security-Attacke gering zu halten, wird der Kunde eine Cyber-Versicherung in der erforderlichen Haftungshöhe abschließen. Ein diesbezügliches Versäumnis kann nicht zulasten des AUFTRAGNEHMERS ausgelegt werden.
Speicherung verschiedener Logs
Der AUFTRAGNEHMER behält sich die Speicherung und Auswertung von Verbindungsdaten zu Verrechnungszwecken und zur Behebung technischer Mängel vor. Sicherheitsgefährdende Netzaktivitäten Besteht der Verdacht, dass von einem Kundenaccount sicherheitsgefährdende Netzaktivitäten ausgehen, kann der AUFTRAGNEHMER diesen Account trennen bzw. sperren, um so weit es geht, die Infrastruktur zu schützen. Die gesamten Kosten für eine solche Maßnahme werden dem AUFTRAGGEBER in Rechnung gestellt.
Erreichbarkeit
Der AUFTRAGNEHMER gewährleistet eine Erreichbarkeit der von ihm eingesetzten Server und Dienstleistungen von 95 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich von dem AUFTRAGNEHMER liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Der AUFTRAGNEHMER kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies fordern. - Leistungsumfang
Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des AUFTRAGNEHMERS innerhalb der normalen Arbeitszeit des AUFTRAGNEHMERS. Erfolgt eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. - Preise
Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreise berechnet. Sollten sich die zur Leistungserstellung notwendigen Kosten verändern, ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt, die Preise an den aktuellen Verbraucherpreisindex entsprechend anzupassen. Als Referenz gilt der auf Website der Statistik Austria veröffentlichte Index am Tag des Vertragsabschlusses. Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine viertel Stunde. Bei einer vor Ort Dienstleistung ist die Anfahrt zusätzlich zu begleichen. Der AUFTRAGNEHMER stellt seine Leistungen je nach Dienstleistung entweder monatlich, wöchentlich, täglich in
Rechnung. Die Rechnungen können per Überweisung, Bar, Onlinebezahlung oder auch per Bankeinzug beglichen werden. Ermächtigt der AUFTRAGGEBER den AUFTRAGNEHMER, die von ihm zu leistenden Zahlungen zulasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen, ist bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15,- pro Lastschrift. - Schad- und Klagloserklärung
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er dem AUFTRAGNEHMER die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen kann. Der Kunde sichert zu, dass er alle für die Nutzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlichen Rechte (unter anderem Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutzrechte) an den von ihm bereitgestellten Informationen, Inhalten und Materialien besitzt. Er sichert auch zu, dass er gegenüber seinen Endkunden datenschutzkonform handelt. Der Kunde hält den AUFTRAGNEHMER von allen Ansprüchen Dritter (inklusive Behörden) frei, die diese aufgrund rechtswidrigen Verhaltens des Kunden gegenüber dem AUFTRAGNEHMER geltend machen. Dies schließt die Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung und
Rechtsverteidigung mit ein. - Ausschluss der Verantwortlichkeit
Die auf der Website im Auftrag des Kunden wiedergegebenen Äußerungen spiegeln nicht zwingend die Meinung des AUFTRAGNEHMERS wider. Den AUFTRAGNEHMER trifft keine Verpflichtung, auf der Website veröffentlichte Informationen auf ihre Rechtswidrigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen. Der AUFTRAGNEHMER nimmt keinen redaktionellen Einfluss auf die Inhalte der Website, sie veranlasst diese Inhalte nicht, wählt sie nicht aus und verändert diese auch nicht. - Beiziehung von Subunternehmern
Der AUFTRAGNEHMER kann sich für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer (Erfüllungsgehilfen nach § 1313a ABGB) bedienen. - Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der AUFTRAGNEHMER wird den Kunden über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der Kunde hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des Kunden, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen. - Selbständige Arbeitsverrichtung
Der AUFTRAGNEHMER verrichtet seine Arbeitsleistung selbständig. Er ist nicht in die betrieblichen Strukturen des Kunden eingebunden und unterliegt keinen Weisungen. Er ist
weder an eine bestimmte Arbeitszeit noch an einen bestimmten Arbeitsort, eine bestimmte Arbeitsfolge oder ein bestimmtes Arbeitsverfahren gebunden. Das zeitliche Ausmaß zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung bleibt seinem Ermessen überlassen. - Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle (im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO) ist der Kunde. Der Kunde wird mit dem AUFTRAGNEHMER gegebenenfalls einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abschließen. Klarstellend wird festgehalten, dass dieser Auftragsverarbeitungsvertrag nur dann maßgeblich ist, wenn der
AUFTRAGNEHMER personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaß (Art 6 Abs. 1 lit b DSGVO) erlaubt. Ansonsten ist AUFTRAGNEHMER und der Kunde wechselseitig verpflichtet,
über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände, Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Der AUFTRAGNEHMER und der Kunde verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen. Der AUFTRAGNEHMER informiert darüber, dass Daten des Kunden für Werbezwecke aufgrund berechtigter Interessen (Art 6 Abs. 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden können. Der Kunde ist berechtigt, einer Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen (Art 21 Abs. 2 DSGVO). - Referenzklausel
Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch eine Referenz auf seiner Website auszuweisen. Er ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des Kunden sowie das erzielte Arbeitsergebnis heranzuziehen und auszuweisen. - Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Erfüllungsort ist der Sitz des AUFTRAGNEHMERS. - Dauer des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden beginnt mit Vertragsabschluss. Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten von einmaligen Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot. Bei Dauerschuldverhältnissen ist das Vertragsverhältnis zum Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündbar. Sollte keine fristgerechte Kündigung erfolgen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt beiden Parteien unbenommen. Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten von einmaligen Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot. Bei wiederkehrenden Leistungen bzw. laufende Leistungen beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle einer Vertragsbeendigung wird der AUFTRAGNEHMER die projektspezifischen Daten maximal drei Monate aufbewahren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Daten rechtzeitig zu sichern. - Abwerbeverbot
Der AUFTRAGGEBER wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AUFTRAGNEHMER zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, für den Fall des Zuwiderhandelns an den AUFTRAGNEHMER eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AUFTRAGNEHMER bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten. - Projektabbruch
Im Fall der Kündigung ist der Kunde berechtigt, die vom AUFTRAGNEHMER bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen auf eigene Kosten selbst oder durch einen Dritten weiterentwickeln zu lassen. Der Kunde hat dem AUFTRAGNEHMER sämtliche bis zum Ende des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen in der Höhe des Wertes der bisherigen Leistungen abzugelten. Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, seine Leistungen bis zu deren vollständiger finanzieller Abgeltung zurückzubehalten. - Sonstiges
Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt. Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind (davon bleibt die Regelung betreffend Abänderung der AGB
unberührt). Erklärungen bedürfen der Schriftform, es sei denn, die vertragliche Vereinbarung wurde lediglich textlich (E-Mail) getroffen. Dann kann die Erklärung ebenfalls textlich erfolgen. Der AUFTRAGNEHMER empfiehlt dem Kunden, diese AGB dauerhaft zu speichern. Mit Erteilung eines Auftrages verpflichtet sich der AUFTRAGGEBER zur Achtung der letztgültigen AGB und deren Anerkennung als einzige Rechtsgrundlage in Bezug auf den AUFTRAGNEHMER. Urheber: RA Dr. Tobias Tretzmüller, LL. M. (www.digitalrecht.at). Die AGB sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung oder Bearbeitung bedarf der Zustimmung des Urhebers